...dringt manche Wahrheit durch. So gibt es den alten Spruch, dass "...Kinder, Besoffene und Blöde..." stets die Wahrheit sagen.
Setzen wir uns über die fehlende "political correctness" des Wortes "Blöde" hinweg und nehmen an, dass der Gastwirt XY (Name und Lokal sind mir bekannt) keinen Alkohol an Kinder ausschenkt. Ansonsten glauben wir dem Volksmund.
Wie besoffen war wohl jener Ratsherr (auch dessen Name ist mir wohlbekannt!) der "S"-Fraktion, welcher kürzlich lauthals in eben jenem Lokal herumtönte, er habe bei der Aufstellung der Bürgermeisterkandidatin Frau Dr. Kuchta lediglich für jene gestimmt, weil er absolut davon überzeugt sei, sie habe sowieso keine Chancen auf den Posten. Falls es aber anders käme, täte sich vor der Kommunalwahl im Mai sowieso nichts mehr. Danach sei die alte Ordnung hergestellt und die wahren Meckenheimer Demokraten könnten in Ruhe zusammenarbeiten.
Sollte es dagegen zu einer Stichwahl zwischen dem BfM-Kandidaten Diefenbach und dem jetzigen Bürgermeister kommen, dann würde er seinen großen Einfluss schon dafür geltend machen, das die SPD geschlossen eine Empfehlung für den derzeitigen Herrn über Meckenheim ausspricht. Und, so tönte er weiter: Sein Wort gelte etwas!
Wie gesagt: Ich frage mich, wie besoffen war der Mann?
Oder ist er lediglich ein Aufschneider????
*
Montag, 30. Dezember 2013
Und ein weiteres "HURRA"
Eine weitere Zuschrift zum Thema "Hurra" (hier zu lesen) erreichte mich von Wolfgang Amberg:
(Auch diesen Beitrag musste ich aus Platzgründen hierhin verschieben)
Sehr geehrter Herr Lispel,
mit großem Vergnügen lese ich immer wieder Ihren Blog und stelle
fest, dass öfters Eiter herausquillt, wenn Sie den Finger in die
Meckenheimer Wunden legen.
Zu Ihrem Beitrag, den Sie zur nächtlichen Stunde unter der Überschrift "Hurra..." eingestellt haben, muss jedoch ein Einwurf gemacht werden. Sie führen u.a. aus:
"Schließlich
habe man seit der Kommunalwahl 2009 nichts mehr gegen die Ansiedlung
der beiden Lebensmittelmärkte unternommen. AHA!
Stimmt, wir denken..."
Das Wort "Stimmt" löst bei mir das Empfinden aus, sie würden mit
dieser Aussage der CDU übereinstimmen oder diese zumindest als richtig
einschätzen.
Der Sachverhalt stellt sich aber wohl anders dar. Der hiesige
Bürgermeister hat gegen die Ansiedlung von ALDI noch mindestens bis 2011
gekämpft - möglicherweise im Auftrag einer Mehrheit im Stadtrat, denn dahinter versteckt er sich ja stets,
bzw. kann sich dahinter verstecken. Wann welche Beschlüsse gefasst
wurden, ist bedauerlicherweise aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit des
Verfahrens nicht feststellbar. Man kann aber sehr wohl dokumentieren,
wann die Stadt Meckenheim den Rechtsstreit gegen ALDI verloren hat.
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Dieses vom Oberverwaltungsgericht Münster ausgesprochene Urteil enthielt folgende weitere Würdigung:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Obwohl Revision nicht zugelassen war, wollte die Stadt Meckenheim
die Revision zum Bundesverwaltungsgericht erstreiten. Ein höchst
unsinniges Verhalten, das dann in der Folge auch sang- und klanglos von
der Tagesordnung verschwand.
Deutlich ist aber der Satz:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Niemand hat bis heute nachgefragt, ob und ggf. in welcher Höhe von der
Stadt Meckenheim Geldmittel (Steuergelder!) in diesem Zusammenhang
aufgewendet worden sind.
Mögliche Kosten wurden in den Haushalten offenbar unter dem Sachkonto 5431070 versteckt, wo ausser Gerichtskosten auch Sachverständigenkosten zusammengerechnet werden.
So etwa Haushaltsentwurf 2013:
Die Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten werden für alle Fachbereiche der Verwaltung im Bereich der Verwaltungsführung etatisiert. Der Ansatz teilt sich wie folgt auf:
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
Hohe Aufwendungen entstehen also vor allem im Fachbereich 61-
Stadtplanung, Liegenschaften und im Fachbereich 63 -
Bauordnung, Denkmalpflege.
Deutlich wird, der Bürgermeister selbst hat keinen entsprechenden
Haushaltstitel, vielmehr werden die Kosten immer den Fachbereichen
zugewiesen.
Das für einen nicht mehr vorhandenen Co-Dezernenten noch ein Ansatz
von 2.500 Euro vorgehalten wird, kann sicher als Schönheitsfehler im
Haushaltsentwurf angesehen werden.
Die Aussage der CDU, man habe seit der Kommunalwahl nichts mehr gegen die Ansiedlung beider
Lebensmittelmärkte unternommen, ist schlicht falsch. Nachweislich wurde
zumindest noch bis in die zweite Hälfte des Jahres 2011 gegen die
Ansiedlung von ALDI gekämpft.
Vielleicht beschäftigen Sie sich mit Ihrer Aussage "Stimmt..." nochmals kritisch?
Herzliche Grüße,
Ihr Wolfgang Amberg
________________
Hallo, Herr Amberg!
Zuerst einmal: Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Es passiert mir relativ selten, dass ich auf meinem Blog einen Beitrag kommentieren darf, - um so mehr freue ich mich!
Alleine aus dem Wort "STIMMT" eine Zustimmung zu dem Gerede des Herrn Bürgermeisteramtsesselbesatzers oder seines rechten Stimmbands Sosalla herauszulesen, finde ich übertrieben. Aus dem Kontext heraus sollte sich durchaus ersehen lassen, dass dies eher ironisch gemeint ist.
Nicht von ungefähr schließe ich mit den Worten: "Schön, dass es in Meckenheim auch Menschen mit gutem Gedächtnis gibt!"
Menschen mit "schlechtem Gedächtnis" gibt es in Meckenheim genügend, wobei mir sofort wieder jener Herr Sosalla einfällt, der -von seiner Partei unwidersprochen- dauernd vergißt, dass er NICHT gewählt ist, sondern lediglich als Nachrücker im Stadtrat hocken darf. Schließlich unterschreibt er das Flugblatt als "Ihr Vertreter im Rat".
Aber es gibt ebenso einige Herrschaften, die nun ganz unverfroren das Programm von Frau Dr. Kempen kopieren und/oder kopieren wollen, - aber seinerzeit sehr laut herumtrompeteten, dass man mit ihr, bzw ihrem Programm unter keinen Umständen mehr arbeiten könne. Hier bitte clicken finden sich übrigens die Namen sämtlicher damaliger Ratsvertreter, die für die Abwahl der Bürgermeisterin Kempen stimmten. Auffällig: Beispielhaft geht der GRÜNE voran! (Vermutlich ist dies lediglich dem Alphabet geschuldet!?)
Ich grüße Sie aus dem weißen Haus und hoffe, dass Sie auch weiterhin treuer Leser (und Kommentator) bleiben.
Berthold Lispel
Reaktion
Zur ALDI-Eröffnung auf dem Steinbüchel und meinem kurzen Statement "Hurra" (siehe hier) erreichte mich unter anderem auch die folgende Reaktion des Pressesprechers der BfM-Fraktion:
(Durch die Länge bedingt läßt sich dieser Beitrag nicht als Kommentar einfügen, deswegen an dieser Stelle.)
Kommunalpolitiker gegen Bürger:
0:2 nach Verlängerung
BfM zur Eröffnung von Aldi auf dem ehemaligen Merler Sportplatz
Es war kein Fußballspiel, das 14 Jahre lang um die Errichtung von Lebensmittelmärkten
ausgetragen wurde. Es war vielmehr ein Lehrstück über Kommunalpolitik gegen
Bürgerinteressen. Es findet am 5. Dezember 2013 mit der Eröffnung eines Aldi-Marktes
seinen viel zu späten, aber glücklichen Abschluss.
Bevor jetzt nach altem Brauch die Unbeteiligten und die Verhinderer sich auf die
Schulter klopfen und das Projekt Merler Nahversorgung als eigenen Erfolg darstellen, sollen
die Fakten sprechen.
1999/2000: Aus dem Stadtteil Merl mit ca. 5200 Einwohnern wird der Wunsch nach
einer Ansiedlung von Lebensmittelmärkten immer lauter. Bürger beginnen, sich zu
organisieren mit dem Ziel, diese Anliegen durchzusetzen.
2001: Die Bürgerprojektgruppe „ Merl-Steinbüchel“ hat sich gebildet. In einem von der
Bürgermeisterin Dr. Yvonne Kempen initiierten und von der Universität Bochum
begleiteten Workshop der Bürger ist man sich einig, dass dem klar erkennbaren Niedergang
des Stadtteils Steinbüchel nur durch die Ansiedlung eines Magnetbetriebs in der Nähe des
Sportplatzes entgegengewirkt werden kann. Das könnte auch zu einer Wiederbelebung der
Heroldpassage beitragen.
2001: Aldi will auf dem weitgehend ungenutzten Gelände der ehemaligen Bundesschule
des DRK einen Markt errichten und stellt eine entsprechende Bauvoranfrage. Die Stadt
lehnt ab; Aldi klagt.
2003: Die Stadt stellt ein Konzept zur Diskussion, das einen Aldi-Markt auf dem Merler
Sportplatz (Tennenplatz) und einen Burger King an der Kreuzung Gudenauer Allee/Paul-
Dickopf-Straße vorsieht.
2005: Der damalige Technische Beigeordnete Schwister stellt ein Konzept mit mehreren
Varianten vor. Das würde die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermöglichen. Aldi, Norma
und Edeka wollen sich auf dem Sportplatz ansiedeln, Lidl neben der Tankstelle. Eine
Entscheidung wird nicht gefällt.
2007: 2317 Wahlberechtigte fordern in einem Bürgerbegehren ein Projekt, das sowohl
die Ansiedlung von Edeka als auch Aldi ermöglichen würde. Die Presse formuliert: „Ein
Stadtteil probt den Aufstand.“ Der Stadtrat – mit Ausnahme der „Fraktion für Bürger“ –
lehnt das Begehren ab. Zur Begründung wird ein Formfehler genannt.
Februar 2008: Die CDU legt einen Kompromissvorschlag mit 2200 qm Verkaufsfläche
vor. Die Bürgerprojektgruppe stimmt zu. Der Vorschlag findet im Stadtentwicklungsausschuss keine Mehrheit, weil bei 6 Ja- und 9 Nein-Stimmen auch zwei CDU-Mitglieder gegen diesen Antrag stimmen, darunter der heutige Bürgermeister.
November 2008: Der Rat legt eine Verkaufsfläche von maximal 1600 qm zur
Ansiedlung eines Vollsortimenters fest.
Oktober 2010, zwei Jahre später: Die Stadt stellt das Ergebnis der Ausschreibung vor. Edeka
ist jetzt nur noch einziger Bewerber.
2011: Das Oberverwaltungsgericht Münster fällt in letzter Instanz ein Urteil. Aldi
ist zu Unrecht der Bau eines Marktes in Merl verweigert worden. Jetzt drohen hohe
Schadenersatzforderungen von Aldi an Meckenheim. Zum Abwenden dieser Forderungen
beschließt der Rat, Aldi eine Fläche neben dem geplanten Edeka-Markt anzubieten. Der erste
Spatenstich für den Edeka-Markt ist inzwischen erfolgt.
November 2011: Die UWG macht 20 Namensvorschläge für die
Haupterschließungsstraße von der Gudenauer Allee zu den beiden Märkten, dabei Namen
wie "Holzweg", "Wutbürgerstraße", "Renitentenstraße", "Bürger-Projektgruppen-Allee"
oder "Dr. Yvonne Kempen Boulevard". Die Kritik von Ratsmitgliedern an diesen polemischen
Vorschlägen ist heftig. Im Fußball hätte es eine rote Karte gegeben.
2013: Der Edeka-Markt eröffnet am 17. September, Aldi am 5. Dezember. Nach 14 Jahren
haben sich die Bürgerinteressen durchgesetzt. Parallel beginnen die Arbeiten zum Bau von rund
50 Wohnhäusern.
Nach 14 Jahren haben sich die Bürgerinteressen durchgesetzt. Parallel beginnen
(Durch die Länge bedingt läßt sich dieser Beitrag nicht als Kommentar einfügen, deswegen an dieser Stelle.)
Kommunalpolitiker gegen Bürger:
0:2 nach Verlängerung
BfM zur Eröffnung von Aldi auf dem ehemaligen Merler Sportplatz
Es war kein Fußballspiel, das 14 Jahre lang um die Errichtung von Lebensmittelmärkten
ausgetragen wurde. Es war vielmehr ein Lehrstück über Kommunalpolitik gegen
Bürgerinteressen. Es findet am 5. Dezember 2013 mit der Eröffnung eines Aldi-Marktes
seinen viel zu späten, aber glücklichen Abschluss.
Bevor jetzt nach altem Brauch die Unbeteiligten und die Verhinderer sich auf die
Schulter klopfen und das Projekt Merler Nahversorgung als eigenen Erfolg darstellen, sollen
die Fakten sprechen.
1999/2000: Aus dem Stadtteil Merl mit ca. 5200 Einwohnern wird der Wunsch nach
einer Ansiedlung von Lebensmittelmärkten immer lauter. Bürger beginnen, sich zu
organisieren mit dem Ziel, diese Anliegen durchzusetzen.
2001: Die Bürgerprojektgruppe „ Merl-Steinbüchel“ hat sich gebildet. In einem von der
Bürgermeisterin Dr. Yvonne Kempen initiierten und von der Universität Bochum
begleiteten Workshop der Bürger ist man sich einig, dass dem klar erkennbaren Niedergang
des Stadtteils Steinbüchel nur durch die Ansiedlung eines Magnetbetriebs in der Nähe des
Sportplatzes entgegengewirkt werden kann. Das könnte auch zu einer Wiederbelebung der
Heroldpassage beitragen.
2001: Aldi will auf dem weitgehend ungenutzten Gelände der ehemaligen Bundesschule
des DRK einen Markt errichten und stellt eine entsprechende Bauvoranfrage. Die Stadt
lehnt ab; Aldi klagt.
2003: Die Stadt stellt ein Konzept zur Diskussion, das einen Aldi-Markt auf dem Merler
Sportplatz (Tennenplatz) und einen Burger King an der Kreuzung Gudenauer Allee/Paul-
Dickopf-Straße vorsieht.
2005: Der damalige Technische Beigeordnete Schwister stellt ein Konzept mit mehreren
Varianten vor. Das würde die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermöglichen. Aldi, Norma
und Edeka wollen sich auf dem Sportplatz ansiedeln, Lidl neben der Tankstelle. Eine
Entscheidung wird nicht gefällt.
2007: 2317 Wahlberechtigte fordern in einem Bürgerbegehren ein Projekt, das sowohl
die Ansiedlung von Edeka als auch Aldi ermöglichen würde. Die Presse formuliert: „Ein
Stadtteil probt den Aufstand.“ Der Stadtrat – mit Ausnahme der „Fraktion für Bürger“ –
lehnt das Begehren ab. Zur Begründung wird ein Formfehler genannt.
Februar 2008: Die CDU legt einen Kompromissvorschlag mit 2200 qm Verkaufsfläche
vor. Die Bürgerprojektgruppe stimmt zu. Der Vorschlag findet im Stadtentwicklungsausschuss keine Mehrheit, weil bei 6 Ja- und 9 Nein-Stimmen auch zwei CDU-Mitglieder gegen diesen Antrag stimmen, darunter der heutige Bürgermeister.
November 2008: Der Rat legt eine Verkaufsfläche von maximal 1600 qm zur
Ansiedlung eines Vollsortimenters fest.
Oktober 2010, zwei Jahre später: Die Stadt stellt das Ergebnis der Ausschreibung vor. Edeka
ist jetzt nur noch einziger Bewerber.
2011: Das Oberverwaltungsgericht Münster fällt in letzter Instanz ein Urteil. Aldi
ist zu Unrecht der Bau eines Marktes in Merl verweigert worden. Jetzt drohen hohe
Schadenersatzforderungen von Aldi an Meckenheim. Zum Abwenden dieser Forderungen
beschließt der Rat, Aldi eine Fläche neben dem geplanten Edeka-Markt anzubieten. Der erste
Spatenstich für den Edeka-Markt ist inzwischen erfolgt.
November 2011: Die UWG macht 20 Namensvorschläge für die
Haupterschließungsstraße von der Gudenauer Allee zu den beiden Märkten, dabei Namen
wie "Holzweg", "Wutbürgerstraße", "Renitentenstraße", "Bürger-Projektgruppen-Allee"
oder "Dr. Yvonne Kempen Boulevard". Die Kritik von Ratsmitgliedern an diesen polemischen
Vorschlägen ist heftig. Im Fußball hätte es eine rote Karte gegeben.
2013: Der Edeka-Markt eröffnet am 17. September, Aldi am 5. Dezember. Nach 14 Jahren
haben sich die Bürgerinteressen durchgesetzt. Parallel beginnen die Arbeiten zum Bau von rund
50 Wohnhäusern.
Nach 14 Jahren haben sich die Bürgerinteressen durchgesetzt. Parallel beginnen
die
Arbeiten zum Bau von rund 50 Wohnhäusern. 14 Jahre kämpften die
Bürger am
Steinbüchel
um eine Nahversorgung.
Dass
für einen Stadtteil von ca. 5200 Einwohnern ein Lebensmittelmarkt in
fußläufiger
Entfernung
kein unangemessener Wunsch ist, wäre eigentlich von vornherein
einzusehen
gewesen.
Und dass eine leerstehende Verkaufsfläche von 300 qm in der
Heroldpassage als Lebensmittelmarkt
heute nicht rentabel betrieben werden kann, braucht auch nicht weiter erläutert
zu werden. Warum gab es diesen Widerstand vor allem von
Kommunalpolitikern, die
eher die Altstadt repräsentieren?
War der Stadtteil Merl nach der
Gebietsreform Ende der
60er Jahre noch nicht in allen Köpfen der Gesamtstadt angekommen?
Wollte man dem von
der Stadt 2008 in Auftrag gegebenen Gutachten der
Unternehmensberatung BBE nicht glauben,
das darstellte, dass kein unangemessener Kaufkraftabzug aus den
übrigen Stadtteilen
erfolgen würde? Konnte man sich nicht vorstellen, dass eine
Nahversorgung in Merl
auch Kaufkraft von außerhalb Meckenheims an sich ziehen kann?
Wieviele Steuereinnahmen
mögen Meckenheim in den Jahren der Verzögerung entgangen sein?
Die
Kritik z.B. aus der UWG, dass die beiden neu entstandenen Märkte
mehr als eine
Nahversorgung
sondern vielmehr als drittes Stadtzentrum zu betrachten sei, dürfte
stark
übertrieben
sein. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass der Bau von
Aldi
zusätzlich
zu Edeka eine Spätfolge der Bauverhinderung von 2001 war. Wenn Aldi
auf dem
DRK-Gelände
hätte bauen dürfen, wäre das Thema „Nahversorgung“ so nicht
entstanden.
Noch
grundsätzlicher sind andere Gesichtspunkte in diesem Zusammenhang:
Welche
Bedeutung
haben die Interessen der Bürger in den Köpfen der
Kommunalpolitiker?
Glaubt man
heute tatsächlich noch, man könnte die Interessen der Bürger
ignorieren und vom Rat
aus von oben herab behandeln? Dass das nicht mehr geht, haben die
Wähler bei der Kommunalwahl
2009 gezeigt, als die meisten Ratsparteien abgestraft wurden – auch
wegen des
Themas Nahversorgung – und die neue Wählervereinigung BfM in den
Rat wählten.
Joachim Behne
Pressesprecher BfM
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