Montag, 20. Januar 2014

Eine Lebensweisheit

Wie spricht mein zynischer Freund Ede seit Jahren?

Mach´ die Leute nicht schlau,
du bekommst sie nie wieder doof!

Scheint das Arbeitsmotto für manche Leute zu sein!

*

Vereinsmeierei?

Nehmen wir einfach einmal an, Sie, also jetzt SIE ganz persönlich, sind Mitglied in einem Verein. Dabei ist es ziemlich egal, ob Sport-, Karnevals-, Briefmarken- oder wasauchimmerfürein-Verein. Jedes Jahr gibt es eine Mitgliederversammlung. Hier legt der Vorstand Zahlen offen. Wenn die Zahlen stimmen und passen, dann wird der Vorstand entlastet.

Je nach Satzung (bei manchen Vereinen im Zwei-Jahres-Turnus) folgt eine neue Wahl. 
Wenn vorher alles passte, wenn der Vorstand ordentlich und im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder gearbeitet hat, (und weitermachen will) - dann wird er meistens im Amt bestätigt.
So weit sind wir uns vermutlich einig.

Was aber passiert, wenn der Vorstand die Zahlen nicht vorlegt? 

Im ersten Jahr wohl erst einmal nicht viel. Es kann Dinge geben, die eventuell eine Art "Nachlieferungsfrist" begründen. Spätestens jedoch im zweiten Jahr werden die meisten Mitglieder hellhörig und entlasten den Vorstand mit Sicherheit nicht. Nach dem dritten Jahr wäre der Vorstand des Vereins schneller in die Wüste geschickt, als die Mitglieder ihre Sitze in der Versammlung einnehmen können. Deswegen würde kein Vereinsvorstand auch nur auf den bloßen Gedanken kommen, er könnte möglicherweise wieder gewahlt werden.

Oder sind SIE anderer Meinung? Na bitte!!!!

Was aber sollen wir von einem Bürgermeister halten, der jährlich einen Haushalt präsentieren muß, dies jedoch seit 2009 - also knapp fast fünf Jahre! - nicht getan hat? Häh? 
So etwas ist nicht mehr nur mit "Realitätsverlust" zu erklären.


Ps.: Jajajajajaja , - ich hab´s  gelesen: In den nächsten Tagen will er die Zahlen vorlegen. Jetzt, wenige Tage vor der Wahl. Gebügelt, gefönt und griffig. Damit die Tagesmedien noch vor der Wahl in großen Buchstaben applaudieren können. 

Zwar: So funktioniert Politik. Ich find´s unverschämt!


Ihr

Berthold Lispel




Freitag, 17. Januar 2014

Alleingang?

Tscha, durchaus interessant, was der derzeitige Bürgermeisteramtssesselbesatzer Spilles in den vergangenen Jahren so alles im Alleingang geschafft hat:

WDR Lokalzeit vom 16.Januar 2014, 
der Bericht beginnt etwa bei Minute 3

Lokalzeit
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Mittwoch, 15. Januar 2014

Lokalzeit

Langsam...

...geht es in die wärmere Phase des Bürgermeisterwahlkampfes hier in Meckenheim. Von "heiß" kann man allerdings nicht wirklich sprechen.

Lediglich die Plakate an Zäunen und Laternenpfählen weisen darauf hin, dass da "...demnächst irgendwie eine Wahl ist. Oder war die letztens?" (Zitat eines Passanten am Neuen Markt)
Und selbstverständlich das verstärkte Aufkommen der parteiisch-animierten Leserbriefschreiber in den Tageszeitungen zu den Themen "Listengate" und "Kinospot" liefert Hinweise.

Vielleicht tut sich etwas nach der öffentlichen Podiumsdiskussion der drei Kandidaten morgen abend ab 19.00 Uhr in der Schützenhalle? 
Dem WDR-Fernsehen mit der "Lokalzeit" jedenfalls ist die Diskussion-Veranstaltung im Vorfeld, also heute abend ab 19.30 Uhr einen ausführlichen Beitrag wert, in welchem alle drei Kandidaten vorgestellt werden.

Ich persönlich übrigens habe bisher immer noch keine endgültige Wahlentscheidung getroffen. Alleine wen ich unter keinen Umständen wählen werde, das ist klar. Nämlich den derzeitigen Amtsessel-Besetzer.

*

Berichtigung: 

Die Lokalzeit berichtet erst heute, 
Donnerstag, 16. Januar 2014,  ab 19.30 Uhr 

http://www1.wdr.de/studio/bonn/lokalzeit/studiobonn-lokalzeit100.html

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Donnerstag, 9. Januar 2014

Wahl-Werbung? Wahl-Werbung!

Haben Sie es schon gemerkt? 
Am 26. Januar sind in Meckenheim Bürgermeisterwahlen!

Jaja, selbstverständlich haben Sie es bereits registriert. 
Jedenfalls dann, wenn Sie Leser des Buschfunks sind! (*grins* Gibt es auch Leser von anderen?)

Ein guter Freund aus Frankfurt hingegen, der uns übers Wochenende besuchte, - der war ganz erstaunt. "Ooooch,", meinte er beim Anblick der Plakate an Straßenlaternen und Zäunen, "Ihr leistet Euch drei Bürgermeister gleichzeitig? Was für ein Luxus!"
Meinen durchaus erstaunt-fragenden Blick konterte er mit dem Hinweis darauf, dass auf den Plakaten jeweils der "Bürgermeister für Meckenheim" abgebildet ist. Ob nun Reinhard Diefenbach, Dr. Brigitte Kuchta oder Bert Spilles.
Nirgendwo findet sich ein kleiner Hinweis auf den Wahltermin oder etwa die verschämte Bitte: "Wählen Sie"! vor dem Namen!


































So gesehen: Ich muß dem alten Freund Recht geben!

Mir übrigens fällt auf, dass der derzeitige Amtsverweser der Einzige ist, dessen Plakat durch das Stadtwappen geziert wird. Und ich frage mich: "Darf der das?
Aber diese Frage beantwortet mir §2 der Meckenheimer Hauptsatzung, dort steht nämlich: "Jede Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters."

Und ich stelle mir dann vor, wie er vor Drucklegung des Plakates morgens vor dem Spiegel stand und sich selbst die Genehmigung erteilte! So einfach war das.

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Übrigens, so eine Wahl kostet Geld. Zumal in Kürze die Kommunalwahlen anstehen. 
Das sind zweifelsohne Kosten, die unsere vermutlich seit Jahren chronisch überfüllte Stadtkasse den Oktober-Putschisten um den derzeitigen Bürgermeisteramtsesselbesatzer verdankt und sie, die Stadtkasse, demzufolge kräftig entlasten: Wahlbenachrichtigungen drucken und verschicken, Wahlzettel drucken, Wahlbriefe für Briefwähler verschicken, Wahlhelfer bezahlen und und und... So kann man Geld verbrennen. 
Um es einmal deutlich zu machen - seinerzeit waren es ebenfalls nur wenige Monate bis zur nächsten Kommunalwahl. Wenn eine "gedeihliche Zusammenarbeit" mit Dr. Yvonne Kempen wirklich nicht mehr möglich gewesen wäre, so hätte die CDU eine andere Kandidatin aufstellen und lediglich vier Monate warten müssen. 
Aber dem Herr von Meckenheim ging es nicht schnell genug, koste es, was es wolle!

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Klarstellung

Damit mußte ich rechnen:
Nachdem ich mir hin und wieder die Freiheit nehme, meine Meinung zu verschiedenen Themen oder Politikern in unserer freundlichen Stadt zu äußern und es "wage", nicht unbedingt dem Mainstream zu folgen, wird mir unterstellt, ich sei lediglich das "Sprachrohr" der Bürger für Meckenheim. Insbesondere auch, weil ich jene sogar ungekürzt zu Wort kommen lasse.

Um dies hier ein weiteres Mal zu sagen:
Weder bin ich das Sprachrohr für eine Partei oder Vereinigung, noch bin ich Mitglied in einer Meckenheimer Partei oder Vereinigung.
Mein Angebot sich zu äußern, gilt allen Meckenheimern, - allen Parteien, allen Vereinen und auch allen Vereinigungen!

Insofern halte ich es mit Voltaire, der einst (sinngemäß) sagte:

Ich muß nicht Ihrer Meinung sein
aber ich werde mein Möglichstes tun,
damit Sie Ihre Meinung äußern können!

Berthold Lispel




Dienstag, 7. Januar 2014

Fernseh-Tipp im Buschfunk:

Allen interessierten Meckenheimern 
ist heute im "Dritten" die 

"Lokalzeit

aus dem WDR-Studio Bonn mit 
Modererator Ralf Henscheid 
ans Herz gelegt.

Möglicherweise überrascht uns ein heimatliches Thema...

*

Ergänzung:

Für diejenigen, die es verpasst haben, aber trotzdem  interessiert sind, findet sich der Beitrag weiterhin in der Mediathek der "Lokalzeit"

HIER

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Und auch hier möchte ich (ebenso wie beim Thema "Fürchtet sich der Goliath?") die Bürger für Meckenheim 
zu Wort kommen lassen und veröffentliche deswegen ihre Presse-Erklärung komplett und ungekürzt.


Pressemitteilung der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)
www.bürger-für-meckenheim.de/


Bürgermeisterwahl: Deutliche Kritik am Wahlleiter

BfM wendet sich an die Kommunalaufsicht

Erhebliche Zweifel hat die BfM am korrekten Verhalten des Wahlleiters der
Bürgermeisterwahl. Dieser ließ sich das Abstimmungsergebnis vorlegen, mit dem die
Mitgliederversammlung der BfM am 17. Oktober Reinhard Diefenbach als Kandidaten für
das Bürgermeisteramt festlegte. Die 47 Stimmen der 47 anwesenden Mitglieder liegen jetzt der Stadtverwaltung vor, dazu die komplette Mitgliederliste. Hierin sieht die BfM eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. 
Möglicherweise wurden hier auch Regeln des Datenschutzes verletzt. Wie kam es dazu und wie sieht die Rechtslage dazu aus?

Wahlleiter bei der anstehenden Bürgermeisterwahl ist der Erste Beigeordnete der Stadt
Holger Jung. Dieser forderte durch eine beauftragte Person telefonisch bei der BfM die
Anwesenheitsliste zur Prüfung an. Sie erhielt am 22. November die aus 11 Seiten
bestehende gelochte und geheftete Original-Anwesenheitsliste. Diese Liste ist zugleich die
Gesamt-Mitgliederliste der Wählervereinigung BfM, auf der sich die an der Versammlung
teilnehmenden Mitglieder eingetragen hatten. Der BfM-Vorsitzende Dieter Ohm wies die
Bearbeiterin bei der Übergabe darauf hin, dass diese Liste vertraulich sei und er davon
ausginge, dass sie als solche behandelt werde, z.B. keine Kopie erstellt werde. Mit der
Übergabe dieser von der Stadt Meckenheim angeforderten Liste erhielt die Verwaltung
somit zugleich die komplette nicht-öffentliche Mitgliederliste der BfM.

Diese Mitgliederliste erhielt Dieter Ohm am 5. Dezember 2013 zurück; sie war damit
insgesamt 12 Tage in den Händen der Stadtverwaltung. Bei der Entgegennahme der Liste
stellte Ohm fest, dass die Heftklammer entfernt worden war, welche die Seiten ursprünglich zusammengehalten hatte. Das Dokument war mit einer neuen Klammer neu geheftet worden, sodass sich für die BfM die Frage stellt, ob die Liste kopiert worden ist. Dazu stellte sich die Frage, warum die Liste überhaupt angefordert worden ist.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass mit den beim Wahlleiter einzureichenden Unterlagen
zwei Vertrauenspersonen an Eides statt erklären, dass das Aufstellungsverfahren für die
Wahl den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat. Damit wird generell unterstellt, dass das Wahlverfahren korrekt war. Nur für einen Ausnahmefall, wie der Gesetzgeber es durch die Formulierung „in Zweifelsfällen“ ausdrückt, ist die Vorlage weiterer Unterlagen, in diesem Falle der Anwesenheitsliste, statthaft. Ein Zweifelfall lag nicht vor; das wurde auch vom Wahlleiter nicht behauptet. Warum wurde trotzdem die Liste angefordert?
Der Gesetzgeber hat hiermit dem Wertekonflikt zwischen der Wahrung des
Wahlgeheimnisses einerseits und seinem Interesse an einer gesetzesmäßigen Durchführung des Verfahrens andererseits, Rechnung getragen. Dabei genießt die Wahrung des Wahlgeheimnisses einen ganz besonders hohen Stellenwert, der bereits auch dadurch deutlich wird, dass die Verletzung des Wahlgeheimnisses ein Straftatbestand ist.

Im konkreten Falle handelte es sich um ein Aufstellungsverfahren, bei dem es lediglich
einen Wahlvorschlag gab. Wie der Wahlleiter der Wahlniederschrift entnehmen konnte,
waren 47 stimmberechtigte Mitglieder anwesend und haben ohne Enthaltung und Gegenstimme den vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Selbst wenn es den einen oder anderen Anwesenden gegeben hätte, der nicht stimmberechtigt gewesen wäre, hätte dies auf den Wahlausgang keinen Einfluss genommen. Eine Prüfung der Wahlberechtigung ist vor diesem Hintergrund sinnwidrig. 

Die BfM hat dazu folgende Fragen:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde die Vorlage der Anwesenheitsliste
angefordert?
2. Wurden ebenfalls die Anwesenheitslisten aus den Kandidatenaufstellungen der
CDU sowie der SPD angefordert?
3. Wer hat in der Verwaltung außer Frau N.N. Einsicht in die Anwesenheitsliste
genommen?
4. Wer hat die Liste entheftet und zu welchem Zweck?
5. Wurden von der Liste Kopien gemacht?
6. Wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck?
7. Wenn ja, an wen wurden ggf. Kopien der Liste verteilt?

Da vom Wahlleiter diese Fragen nicht befriedigend beantwortet wurden und die mögliche
Verletzung des Wahlgeheimnisses ein gravierender Verstoß wäre, hat die BfM die
Kommunalaufsicht zur Prüfung eingeschaltet.


Joachim Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim