Haben Sie es schon gemerkt?
Am 26. Januar sind in Meckenheim Bürgermeisterwahlen!
Jaja, selbstverständlich haben Sie es bereits registriert.
Jedenfalls dann, wenn Sie Leser des Buschfunks sind! (*grins* Gibt es auch Leser von anderen?)
Ein guter Freund aus Frankfurt hingegen, der uns übers Wochenende besuchte, - der war ganz erstaunt. "Ooooch,", meinte er beim Anblick der Plakate an Straßenlaternen und Zäunen, "Ihr leistet Euch drei Bürgermeister gleichzeitig? Was für ein Luxus!"
Meinen durchaus erstaunt-fragenden Blick konterte er mit dem Hinweis darauf, dass auf den Plakaten jeweils der "Bürgermeister für Meckenheim" abgebildet ist. Ob nun Reinhard Diefenbach, Dr. Brigitte Kuchta oder Bert Spilles.
Nirgendwo findet sich ein kleiner Hinweis auf den Wahltermin oder etwa die verschämte Bitte: "Wählen Sie"! vor dem Namen!
So gesehen: Ich muß dem alten Freund Recht geben!
Mir übrigens fällt auf, dass der derzeitige Amtsverweser der Einzige ist, dessen Plakat durch das Stadtwappen geziert wird. Und ich frage mich: "Darf der das?"
Aber diese Frage beantwortet mir §2 der Meckenheimer Hauptsatzung, dort steht nämlich: "Jede Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters."
Und ich stelle mir dann vor, wie er vor Drucklegung des Plakates morgens vor dem Spiegel stand und sich selbst die Genehmigung erteilte! So einfach war das.
___
Übrigens, so eine Wahl kostet Geld. Zumal in Kürze die Kommunalwahlen anstehen.
Das sind zweifelsohne Kosten, die unsere vermutlich seit Jahren chronisch überfüllte Stadtkasse den Oktober-Putschisten um den derzeitigen Bürgermeisteramtsesselbesatzer verdankt und sie, die Stadtkasse, demzufolge kräftig entlasten: Wahlbenachrichtigungen drucken und verschicken, Wahlzettel drucken, Wahlbriefe für Briefwähler verschicken, Wahlhelfer bezahlen und und und... So kann man Geld verbrennen.
Um es einmal deutlich zu machen - seinerzeit waren es ebenfalls nur wenige Monate bis zur nächsten Kommunalwahl. Wenn eine "gedeihliche Zusammenarbeit" mit Dr. Yvonne Kempen wirklich nicht mehr möglich gewesen wäre, so hätte die CDU eine andere Kandidatin aufstellen und lediglich vier Monate warten müssen.
Aber dem Herr von Meckenheim ging es nicht schnell genug, koste es, was es wolle!
*
Donnerstag, 9. Januar 2014
Klarstellung
Damit mußte ich rechnen:
Nachdem ich mir hin und wieder die Freiheit nehme, meine Meinung zu verschiedenen Themen oder Politikern in unserer freundlichen Stadt zu äußern und es "wage", nicht unbedingt dem Mainstream zu folgen, wird mir unterstellt, ich sei lediglich das "Sprachrohr" der Bürger für Meckenheim. Insbesondere auch, weil ich jene sogar ungekürzt zu Wort kommen lasse.
Um dies hier ein weiteres Mal zu sagen:
Weder bin ich das Sprachrohr für eine Partei oder Vereinigung, noch bin ich Mitglied in einer Meckenheimer Partei oder Vereinigung.
Mein Angebot sich zu äußern, gilt allen Meckenheimern, - allen Parteien, allen Vereinen und auch allen Vereinigungen!
Insofern halte ich es mit Voltaire, der einst (sinngemäß) sagte:
Ich muß nicht Ihrer Meinung sein
aber ich werde mein Möglichstes tun,
damit Sie Ihre Meinung äußern können!
Berthold Lispel
Nachdem ich mir hin und wieder die Freiheit nehme, meine Meinung zu verschiedenen Themen oder Politikern in unserer freundlichen Stadt zu äußern und es "wage", nicht unbedingt dem Mainstream zu folgen, wird mir unterstellt, ich sei lediglich das "Sprachrohr" der Bürger für Meckenheim. Insbesondere auch, weil ich jene sogar ungekürzt zu Wort kommen lasse.
Um dies hier ein weiteres Mal zu sagen:
Weder bin ich das Sprachrohr für eine Partei oder Vereinigung, noch bin ich Mitglied in einer Meckenheimer Partei oder Vereinigung.
Mein Angebot sich zu äußern, gilt allen Meckenheimern, - allen Parteien, allen Vereinen und auch allen Vereinigungen!
Insofern halte ich es mit Voltaire, der einst (sinngemäß) sagte:
Ich muß nicht Ihrer Meinung sein
aber ich werde mein Möglichstes tun,
damit Sie Ihre Meinung äußern können!
Berthold Lispel
Dienstag, 7. Januar 2014
Fernseh-Tipp im Buschfunk:
Allen interessierten Meckenheimern
ist heute im "Dritten" die
"Lokalzeit"
aus dem WDR-Studio Bonn mit
Modererator Ralf Henscheid
ans Herz gelegt.
Möglicherweise überrascht uns ein heimatliches Thema...
*
Ergänzung:
Für diejenigen, die es verpasst haben, aber trotzdem interessiert sind, findet sich der Beitrag weiterhin in der Mediathek der "Lokalzeit"
HIER
__________________________
Und auch hier möchte ich (ebenso wie beim Thema "Fürchtet sich der Goliath?") die Bürger für Meckenheim
zu Wort kommen lassen und veröffentliche deswegen ihre Presse-Erklärung komplett und ungekürzt.
ist heute im "Dritten" die
"Lokalzeit"
aus dem WDR-Studio Bonn mit
Modererator Ralf Henscheid
ans Herz gelegt.
Möglicherweise überrascht uns ein heimatliches Thema...
*
Ergänzung:
Für diejenigen, die es verpasst haben, aber trotzdem interessiert sind, findet sich der Beitrag weiterhin in der Mediathek der "Lokalzeit"
HIER
__________________________
Und auch hier möchte ich (ebenso wie beim Thema "Fürchtet sich der Goliath?") die Bürger für Meckenheim
zu Wort kommen lassen und veröffentliche deswegen ihre Presse-Erklärung komplett und ungekürzt.
Pressemitteilung
der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)
www.bürger-für-meckenheim.de/
Bürgermeisterwahl:
Deutliche Kritik am Wahlleiter
BfM
wendet sich an die Kommunalaufsicht
Erhebliche
Zweifel hat die BfM am korrekten Verhalten des Wahlleiters der
Bürgermeisterwahl.
Dieser ließ sich das Abstimmungsergebnis vorlegen, mit dem die
Mitgliederversammlung
der BfM am 17. Oktober Reinhard Diefenbach als Kandidaten für
das
Bürgermeisteramt festlegte. Die 47 Stimmen der 47 anwesenden
Mitglieder liegen jetzt der
Stadtverwaltung vor, dazu die komplette Mitgliederliste. Hierin sieht
die BfM eine Verletzung
des Wahlgeheimnisses.
Möglicherweise wurden hier auch Regeln des Datenschutzes
verletzt. Wie kam es dazu und wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Wahlleiter
bei der anstehenden Bürgermeisterwahl ist der Erste Beigeordnete der
Stadt
Holger
Jung. Dieser forderte durch eine beauftragte Person telefonisch bei
der BfM die
Anwesenheitsliste
zur Prüfung an. Sie erhielt am 22. November die aus 11 Seiten
bestehende
gelochte und geheftete Original-Anwesenheitsliste. Diese Liste ist
zugleich die
Gesamt-Mitgliederliste
der Wählervereinigung BfM, auf der sich die an der Versammlung
teilnehmenden
Mitglieder eingetragen hatten. Der BfM-Vorsitzende Dieter Ohm wies
die
Bearbeiterin
bei der Übergabe darauf hin, dass diese Liste vertraulich sei und er
davon
ausginge,
dass sie als solche behandelt werde, z.B. keine Kopie erstellt werde.
Mit der
Übergabe
dieser von der Stadt Meckenheim angeforderten Liste erhielt die
Verwaltung
somit
zugleich die komplette nicht-öffentliche Mitgliederliste der BfM.
Diese
Mitgliederliste erhielt Dieter Ohm am 5. Dezember 2013 zurück; sie
war damit
insgesamt
12 Tage in den Händen der Stadtverwaltung. Bei der Entgegennahme der
Liste
stellte
Ohm fest, dass die Heftklammer entfernt worden war, welche die Seiten
ursprünglich zusammengehalten
hatte. Das Dokument war mit einer neuen Klammer neu geheftet worden,
sodass sich für die BfM die Frage stellt, ob die Liste kopiert
worden ist. Dazu stellte sich
die Frage, warum die Liste überhaupt angefordert worden ist.
Der
Gesetzgeber hat geregelt, dass mit den beim Wahlleiter
einzureichenden Unterlagen
zwei
Vertrauenspersonen an Eides statt erklären, dass das
Aufstellungsverfahren für die
Wahl
den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat. Damit wird generell
unterstellt, dass das
Wahlverfahren korrekt war. Nur für einen Ausnahmefall, wie der
Gesetzgeber es durch die
Formulierung „in
Zweifelsfällen“ ausdrückt,
ist die Vorlage weiterer Unterlagen, in diesem
Falle der Anwesenheitsliste, statthaft. Ein Zweifelfall lag nicht
vor; das wurde auch vom
Wahlleiter nicht behauptet. Warum wurde trotzdem die Liste
angefordert?
Der
Gesetzgeber hat hiermit dem Wertekonflikt zwischen der Wahrung des
Wahlgeheimnisses
einerseits und seinem Interesse an einer gesetzesmäßigen
Durchführung des
Verfahrens andererseits, Rechnung getragen. Dabei genießt die
Wahrung des Wahlgeheimnisses
einen ganz besonders hohen Stellenwert, der bereits auch dadurch deutlich
wird, dass die Verletzung des Wahlgeheimnisses ein Straftatbestand
ist.
Im
konkreten Falle handelte es sich um ein Aufstellungsverfahren, bei
dem es lediglich
einen
Wahlvorschlag
gab. Wie der Wahlleiter der Wahlniederschrift entnehmen konnte,
waren
47 stimmberechtigte Mitglieder anwesend und haben ohne Enthaltung und
Gegenstimme den
vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Selbst wenn es den einen oder
anderen Anwesenden gegeben
hätte, der nicht stimmberechtigt gewesen wäre, hätte dies auf den
Wahlausgang keinen Einfluss
genommen. Eine Prüfung der Wahlberechtigung ist vor diesem
Hintergrund sinnwidrig.
Die
BfM hat dazu folgende Fragen:
1.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde die Vorlage der
Anwesenheitsliste
angefordert?
2.
Wurden ebenfalls die Anwesenheitslisten aus den
Kandidatenaufstellungen der
CDU
sowie der SPD angefordert?
3.
Wer hat in der Verwaltung außer Frau N.N. Einsicht in die
Anwesenheitsliste
genommen?
4.
Wer hat die Liste entheftet und zu welchem Zweck?
5.
Wurden von der Liste Kopien gemacht?
6.
Wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck?
7.
Wenn ja, an wen wurden ggf. Kopien der Liste verteilt?
Da
vom Wahlleiter diese Fragen nicht befriedigend beantwortet wurden und
die mögliche
Verletzung
des Wahlgeheimnisses ein gravierender Verstoß wäre, hat die BfM die
Kommunalaufsicht
zur Prüfung eingeschaltet.
Joachim
Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim
Sonntag, 5. Januar 2014
Weltkriegsschrott
Fürchtet sich der Goliath?
Naja.
So ganz sicher scheint sich jedenfalls die Bürgermeisteramtsesselbesatzerunterstützungstruppe (Copyright für diese Wortschöpfung: B.L.) in Meckenheim ihrer Sache nicht zu sein, da hilft man gerne mit unfairen Mitteln nach:
Im fast fußläufig erreichbaren Klein-Kino einer Nachbargemeinde lief bis vor einigen Tagen zwischen den Vorstellungen ein kurzer Werbespot für den BfM-Bürgermeisterkandidaten Diefenbach.
Dies mißfiel!
Nämlich Meckenheimer Geschäftsleuten, die dort ebenfalls ihre Werbespot schalten.
Flugs setzte man sich mit dem Kinobetreiber in Verbindung und verkündete, dass man selbst seine Werbung zurückzöge, - falls dieser Spot nicht unverzüglich aus dem Programm genommen wird.
Für den Kinobetreiber kann so etwas eine Frage der Existenz sein:
"Nehme ich einen Spot aus dem Programm oder aber verzichte ich auf die Werbung von mehreren Betrieben". Er jedenfalls entschied sich gegen die BfM-Werbung.
Nun kann man zwar über Kino-Werbung zwei Meinungen haben. Ich beispielsweise finde sie im Zeitalter von Social-Media, facebook, Youtube, wer-kennt-wen, clipfish und anderen überholt und überflüssig. Andere mögen sie trotzdem.
In einem allerdings muss man keine zwei Meinungen haben:
Einem Geschäftsmann, der so vorgeht, dem muß gewaltig sein ängstliches Herzlein tuckern.
Es könnte schließlich passieren, dass sich an den von ihm gewollten und gewünschten Verhältnissen in Kürze etwas ändert!
Und so viel Demokratie?
Nein.
Das darf nicht sein!
Berthold Lispel
*
Ps.: Kurz als nachrichtliche Mitteilung für jenen Herrn W.+, der mich vor einger Zeit als "prollig" bezeichnete: Ich weiß schon, - Sie haben wieder einmal weder etwas davon mitbekommen, noch haben Sie mit der Sache oder derartig ungehobelten Dingen etwas im Sinn. Weil ja Sie, trotz aller verbund-enheit, niemals auf die gewiß vollkommen absurde Idee kämen, Ihr Geschäft oder Ihre Vereinigung mit hineinzuziehen. Nicht wahr?
**********
Nun erreichten mich hierzu einige Zuschriften.
Manche davon kurz und knapp, - so kann ich sie durchaus in der Kommentar-Rubrik unter dem Artikel stehen lassen. Jene Kommentare allerdings, in denen lediglich das Wort "Ar.......ch" oder ähnliche Beschimpfungen standen, habe ich kurzerhand gelöscht. (Bis auf eine, die habe ich nun einmal exemplarisch als Stimme für andere stehen lassen, selbst wenn die IP mir etwas anderes verrät!)
Ich denke schon, dass Sie sich durchaus soviel Zeit nehmen dürfen, ein paar Worte mehr zu verlieren.
*
Aufgrund des Umfangs nicht in den Kommentar-Bereich passte dagegen die Zuschrift der BfM. Deswegen folgt sie hier:
Joachim Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim
*************
Soweit dies.
Ich habe mich auch deswegen deswegen zur kompletten Veröffentlichung dieser Pressemitteilung entschieden, weil der Betreiber des Kinos heute, also am 9.Januar 2014, in der lokalen Presse verkündet, er habe sich keinesfalls "genötigt" gefühlt, sondern den Werbespot letzten Endes aus eigenem Antrieb abgesetzt. Möglicherweise hätte er gut daran getan, sich sein "Kündigungsschreiben" (liegt mir im Original vor) vorher noch einmal durchzulesen.
Sicherlich ist es naiv und voreilig, den Vorgang in irgendeiner Weise strafrechtlich mit Worten wie "Nötigung" oder "Täter" zu bewerten.
Andererseits zeigt die Stellungnahme des Kinobetreibers aber, dass es zwar sympathisch, aber ebenso naiv von den BfM ist, ihn aus Rücksicht und Verständnis für seine Situation zu schonen. Tatsache ist: Er hatte einen Vertrag mit der BfM, er hat den Spot im Vorfeld gesehen und ihn akzeptiert. Die BfM hätte auf Erfüllung des Vertrages bestehen sollen.
Insofern kann ich demjenigen Leser, der mir schrieb "Willkommen in den politischen Realitäten" nur zustimmen!
B.L.
So ganz sicher scheint sich jedenfalls die Bürgermeisteramtsesselbesatzerunterstützungstruppe (Copyright für diese Wortschöpfung: B.L.) in Meckenheim ihrer Sache nicht zu sein, da hilft man gerne mit unfairen Mitteln nach:
Im fast fußläufig erreichbaren Klein-Kino einer Nachbargemeinde lief bis vor einigen Tagen zwischen den Vorstellungen ein kurzer Werbespot für den BfM-Bürgermeisterkandidaten Diefenbach.
Dies mißfiel!
Nämlich Meckenheimer Geschäftsleuten, die dort ebenfalls ihre Werbespot schalten.
Flugs setzte man sich mit dem Kinobetreiber in Verbindung und verkündete, dass man selbst seine Werbung zurückzöge, - falls dieser Spot nicht unverzüglich aus dem Programm genommen wird.
Für den Kinobetreiber kann so etwas eine Frage der Existenz sein:
"Nehme ich einen Spot aus dem Programm oder aber verzichte ich auf die Werbung von mehreren Betrieben". Er jedenfalls entschied sich gegen die BfM-Werbung.
Nun kann man zwar über Kino-Werbung zwei Meinungen haben. Ich beispielsweise finde sie im Zeitalter von Social-Media, facebook, Youtube, wer-kennt-wen, clipfish und anderen überholt und überflüssig. Andere mögen sie trotzdem.
In einem allerdings muss man keine zwei Meinungen haben:
Einem Geschäftsmann, der so vorgeht, dem muß gewaltig sein ängstliches Herzlein tuckern.
Es könnte schließlich passieren, dass sich an den von ihm gewollten und gewünschten Verhältnissen in Kürze etwas ändert!
Und so viel Demokratie?
Nein.
Das darf nicht sein!
Berthold Lispel
*
Ps.: Kurz als nachrichtliche Mitteilung für jenen Herrn W.+, der mich vor einger Zeit als "prollig" bezeichnete: Ich weiß schon, - Sie haben wieder einmal weder etwas davon mitbekommen, noch haben Sie mit der Sache oder derartig ungehobelten Dingen etwas im Sinn. Weil ja Sie, trotz aller verbund-enheit, niemals auf die gewiß vollkommen absurde Idee kämen, Ihr Geschäft oder Ihre Vereinigung mit hineinzuziehen. Nicht wahr?
**********
Nun erreichten mich hierzu einige Zuschriften.
Manche davon kurz und knapp, - so kann ich sie durchaus in der Kommentar-Rubrik unter dem Artikel stehen lassen. Jene Kommentare allerdings, in denen lediglich das Wort "Ar.......ch" oder ähnliche Beschimpfungen standen, habe ich kurzerhand gelöscht. (Bis auf eine, die habe ich nun einmal exemplarisch als Stimme für andere stehen lassen, selbst wenn die IP mir etwas anderes verrät!)
Ich denke schon, dass Sie sich durchaus soviel Zeit nehmen dürfen, ein paar Worte mehr zu verlieren.
*
Aufgrund des Umfangs nicht in den Kommentar-Bereich passte dagegen die Zuschrift der BfM. Deswegen folgt sie hier:
Pressemitteilung
der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)
Nötigung
statt Wahlkampf
Meckenheimer
Geschäftsleute drohen dem Kino Drehwerk in Adendorf
Der
Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl in Meckenheim ist angelaufen. Aber
bereits vor
Weihnachten
hat er eine Form erreicht, die bisher außerhalb der
Vorstellungskraft der
Wählervereinigung
BfM und ihres Kandidaten Dipl.-Ing. Reinhard Diefenbach lag. Am
23.
Dezember erhielt unser Vorstandsmitglied Reinhard Schiller einen
Anruf von der
Firma
Knorr-Werbung, die die Werbung im Kino Drehwerk in Adendorf
vermarktet.
Dort
lief nach dem 17. Dezember ein Werbespot für den
Bürgermeisterkandidaten
Reinhard
Diefenbach an. Die Agentur hatte Herrn Diefenbach vor einiger Zeit
schriftlich
aufgefordert doch wieder, wie bei der letzten Bürgermeisterwahl,
einen
Wahlkampfspot
für das Kino zu schalten. Er wurde hergestellt und im Kino innerhalb
des
Werbeblocks auch gesendet. Er ist auf unserer Internetseite zu sehen:
www.bürgerfür-
meckenheim.de/.
Im
oben genannten Anruf teilte Herr Pätzold von der Knorr-Werbung mit,
dass sie
diesen
Spot nicht mehr bringen könnten. Andere Meckenheimer Geschäftsleute,
die
dort
einen Spot geschaltet haben, hätten ihm gedroht, ihre
Geschäftsbeziehung mit ihm
zu
beenden, wenn weiter für den Kandidaten Diefenbach geworben würde.
Das könne
das
Drehwerk sich wirtschaftlich nicht leisten. Herr Schiller forderte
eine schriftliche
Kündigung
des Vertrages. Diese liegt inzwischen bei uns vor. In ihr heißt es:
„Sehr
geehrter Herr Diefenbach,
es
geht um lhre Wahlwerbung für ,,Bürger für Meckenheim" im
Drehwerk-
Kino.
Wir haben inzwischen von langjährigen Werbekunden die
Rückmeldung
bekommen, dass sie im Kino keine Werbung mehr schalten
wollen,
wenn dort weiterhin lhr Wahlspot ausgestrahlt wird. Wir sind
selbst
überrascht über diese Reaktion auf den Spot, sehen uns aber
aus
ökonomischen Gründen veranlasst, lhre Werbung nicht mehr weiter
auszustrahlen.
Selbstverständlich
wird lhnen keine Rechnung ausgestellt.
Herr
Knorr als Kinobetreiber hat sich aus diesem Anlass entschlossen, in
Zukunft
keinerlei politische Werbung mehr zu zeigen.“
Zur
Bewertung aus Sicht der BFM:
Wir
haben Verständnis für das Verhalten des Drehwerks, das aus
ökonomischen
Gründen
diesen Drohungen nachgeben will. Doch was kommt als Nächstes? Nehmen
demnächst
Zeitungen keine Annoncen, Presseerklärungen und Leserbriefe von uns
an,
wenn sie von anderen Inserenten mit Boykott bedroht werden? Was
geschieht im
Kommunalwahlkampf
im Mai? Wie kann Demokratie unter solchen Bedingungen
funktionieren?
Wir fragen uns: Wem nützen diese Drohungen? Wovor haben die Täter
Angst?
Kein
Verständnis haben wir dafür, dass im Meckenheimer Wahlkampf mit
Mitteln
gearbeitet
wird, die in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen haben.
Die
BfM legt Wert darauf, dass der Bürger hierzu alle Informationen
erhält, die ihm
ermöglichen,
Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Joachim Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim
*************
Soweit dies.
Ich habe mich auch deswegen deswegen zur kompletten Veröffentlichung dieser Pressemitteilung entschieden, weil der Betreiber des Kinos heute, also am 9.Januar 2014, in der lokalen Presse verkündet, er habe sich keinesfalls "genötigt" gefühlt, sondern den Werbespot letzten Endes aus eigenem Antrieb abgesetzt. Möglicherweise hätte er gut daran getan, sich sein "Kündigungsschreiben" (liegt mir im Original vor) vorher noch einmal durchzulesen.
Sicherlich ist es naiv und voreilig, den Vorgang in irgendeiner Weise strafrechtlich mit Worten wie "Nötigung" oder "Täter" zu bewerten.
Andererseits zeigt die Stellungnahme des Kinobetreibers aber, dass es zwar sympathisch, aber ebenso naiv von den BfM ist, ihn aus Rücksicht und Verständnis für seine Situation zu schonen. Tatsache ist: Er hatte einen Vertrag mit der BfM, er hat den Spot im Vorfeld gesehen und ihn akzeptiert. Die BfM hätte auf Erfüllung des Vertrages bestehen sollen.
Insofern kann ich demjenigen Leser, der mir schrieb "Willkommen in den politischen Realitäten" nur zustimmen!
B.L.
Montag, 30. Dezember 2013
Wenn der Volksmund spricht...
...dringt manche Wahrheit durch. So gibt es den alten Spruch, dass "...Kinder, Besoffene und Blöde..." stets die Wahrheit sagen.
Setzen wir uns über die fehlende "political correctness" des Wortes "Blöde" hinweg und nehmen an, dass der Gastwirt XY (Name und Lokal sind mir bekannt) keinen Alkohol an Kinder ausschenkt. Ansonsten glauben wir dem Volksmund.
Wie besoffen war wohl jener Ratsherr (auch dessen Name ist mir wohlbekannt!) der "S"-Fraktion, welcher kürzlich lauthals in eben jenem Lokal herumtönte, er habe bei der Aufstellung der Bürgermeisterkandidatin Frau Dr. Kuchta lediglich für jene gestimmt, weil er absolut davon überzeugt sei, sie habe sowieso keine Chancen auf den Posten. Falls es aber anders käme, täte sich vor der Kommunalwahl im Mai sowieso nichts mehr. Danach sei die alte Ordnung hergestellt und die wahren Meckenheimer Demokraten könnten in Ruhe zusammenarbeiten.
Sollte es dagegen zu einer Stichwahl zwischen dem BfM-Kandidaten Diefenbach und dem jetzigen Bürgermeister kommen, dann würde er seinen großen Einfluss schon dafür geltend machen, das die SPD geschlossen eine Empfehlung für den derzeitigen Herrn über Meckenheim ausspricht. Und, so tönte er weiter: Sein Wort gelte etwas!
Wie gesagt: Ich frage mich, wie besoffen war der Mann?
Oder ist er lediglich ein Aufschneider????
*
Setzen wir uns über die fehlende "political correctness" des Wortes "Blöde" hinweg und nehmen an, dass der Gastwirt XY (Name und Lokal sind mir bekannt) keinen Alkohol an Kinder ausschenkt. Ansonsten glauben wir dem Volksmund.
Wie besoffen war wohl jener Ratsherr (auch dessen Name ist mir wohlbekannt!) der "S"-Fraktion, welcher kürzlich lauthals in eben jenem Lokal herumtönte, er habe bei der Aufstellung der Bürgermeisterkandidatin Frau Dr. Kuchta lediglich für jene gestimmt, weil er absolut davon überzeugt sei, sie habe sowieso keine Chancen auf den Posten. Falls es aber anders käme, täte sich vor der Kommunalwahl im Mai sowieso nichts mehr. Danach sei die alte Ordnung hergestellt und die wahren Meckenheimer Demokraten könnten in Ruhe zusammenarbeiten.
Sollte es dagegen zu einer Stichwahl zwischen dem BfM-Kandidaten Diefenbach und dem jetzigen Bürgermeister kommen, dann würde er seinen großen Einfluss schon dafür geltend machen, das die SPD geschlossen eine Empfehlung für den derzeitigen Herrn über Meckenheim ausspricht. Und, so tönte er weiter: Sein Wort gelte etwas!
Wie gesagt: Ich frage mich, wie besoffen war der Mann?
Oder ist er lediglich ein Aufschneider????
*
Und ein weiteres "HURRA"
Eine weitere Zuschrift zum Thema "Hurra" (hier zu lesen) erreichte mich von Wolfgang Amberg:
(Auch diesen Beitrag musste ich aus Platzgründen hierhin verschieben)
Sehr geehrter Herr Lispel,
mit großem Vergnügen lese ich immer wieder Ihren Blog und stelle
fest, dass öfters Eiter herausquillt, wenn Sie den Finger in die
Meckenheimer Wunden legen.
Zu Ihrem Beitrag, den Sie zur nächtlichen Stunde unter der Überschrift "Hurra..." eingestellt haben, muss jedoch ein Einwurf gemacht werden. Sie führen u.a. aus:
"Schließlich
habe man seit der Kommunalwahl 2009 nichts mehr gegen die Ansiedlung
der beiden Lebensmittelmärkte unternommen. AHA!
Stimmt, wir denken..."
Das Wort "Stimmt" löst bei mir das Empfinden aus, sie würden mit
dieser Aussage der CDU übereinstimmen oder diese zumindest als richtig
einschätzen.
Der Sachverhalt stellt sich aber wohl anders dar. Der hiesige
Bürgermeister hat gegen die Ansiedlung von ALDI noch mindestens bis 2011
gekämpft - möglicherweise im Auftrag einer Mehrheit im Stadtrat, denn dahinter versteckt er sich ja stets,
bzw. kann sich dahinter verstecken. Wann welche Beschlüsse gefasst
wurden, ist bedauerlicherweise aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit des
Verfahrens nicht feststellbar. Man kann aber sehr wohl dokumentieren,
wann die Stadt Meckenheim den Rechtsstreit gegen ALDI verloren hat.
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Dieses vom Oberverwaltungsgericht Münster ausgesprochene Urteil enthielt folgende weitere Würdigung:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Obwohl Revision nicht zugelassen war, wollte die Stadt Meckenheim
die Revision zum Bundesverwaltungsgericht erstreiten. Ein höchst
unsinniges Verhalten, das dann in der Folge auch sang- und klanglos von
der Tagesordnung verschwand.
Deutlich ist aber der Satz:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Niemand hat bis heute nachgefragt, ob und ggf. in welcher Höhe von der
Stadt Meckenheim Geldmittel (Steuergelder!) in diesem Zusammenhang
aufgewendet worden sind.
Mögliche Kosten wurden in den Haushalten offenbar unter dem Sachkonto 5431070 versteckt, wo ausser Gerichtskosten auch Sachverständigenkosten zusammengerechnet werden.
So etwa Haushaltsentwurf 2013:
Die Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten werden für alle Fachbereiche der Verwaltung im Bereich der Verwaltungsführung etatisiert. Der Ansatz teilt sich wie folgt auf:
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
Hohe Aufwendungen entstehen also vor allem im Fachbereich 61-
Stadtplanung, Liegenschaften und im Fachbereich 63 -
Bauordnung, Denkmalpflege.
Deutlich wird, der Bürgermeister selbst hat keinen entsprechenden
Haushaltstitel, vielmehr werden die Kosten immer den Fachbereichen
zugewiesen.
Das für einen nicht mehr vorhandenen Co-Dezernenten noch ein Ansatz
von 2.500 Euro vorgehalten wird, kann sicher als Schönheitsfehler im
Haushaltsentwurf angesehen werden.
Die Aussage der CDU, man habe seit der Kommunalwahl nichts mehr gegen die Ansiedlung beider
Lebensmittelmärkte unternommen, ist schlicht falsch. Nachweislich wurde
zumindest noch bis in die zweite Hälfte des Jahres 2011 gegen die
Ansiedlung von ALDI gekämpft.
Vielleicht beschäftigen Sie sich mit Ihrer Aussage "Stimmt..." nochmals kritisch?
Herzliche Grüße,
Ihr Wolfgang Amberg
________________
Hallo, Herr Amberg!
Zuerst einmal: Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Es passiert mir relativ selten, dass ich auf meinem Blog einen Beitrag kommentieren darf, - um so mehr freue ich mich!
Alleine aus dem Wort "STIMMT" eine Zustimmung zu dem Gerede des Herrn Bürgermeisteramtsesselbesatzers oder seines rechten Stimmbands Sosalla herauszulesen, finde ich übertrieben. Aus dem Kontext heraus sollte sich durchaus ersehen lassen, dass dies eher ironisch gemeint ist.
Nicht von ungefähr schließe ich mit den Worten: "Schön, dass es in Meckenheim auch Menschen mit gutem Gedächtnis gibt!"
Menschen mit "schlechtem Gedächtnis" gibt es in Meckenheim genügend, wobei mir sofort wieder jener Herr Sosalla einfällt, der -von seiner Partei unwidersprochen- dauernd vergißt, dass er NICHT gewählt ist, sondern lediglich als Nachrücker im Stadtrat hocken darf. Schließlich unterschreibt er das Flugblatt als "Ihr Vertreter im Rat".
Aber es gibt ebenso einige Herrschaften, die nun ganz unverfroren das Programm von Frau Dr. Kempen kopieren und/oder kopieren wollen, - aber seinerzeit sehr laut herumtrompeteten, dass man mit ihr, bzw ihrem Programm unter keinen Umständen mehr arbeiten könne. Hier bitte clicken finden sich übrigens die Namen sämtlicher damaliger Ratsvertreter, die für die Abwahl der Bürgermeisterin Kempen stimmten. Auffällig: Beispielhaft geht der GRÜNE voran! (Vermutlich ist dies lediglich dem Alphabet geschuldet!?)
Ich grüße Sie aus dem weißen Haus und hoffe, dass Sie auch weiterhin treuer Leser (und Kommentator) bleiben.
Berthold Lispel
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