Stadt Meckenheim sucht Vorleser
Diese einmalige Aktion aus dem Rathaus der Stadt Meckenheim dürfte Vorbildcharakter für die ganze Republik haben: Da sich herausgestellt hat, dass manche Ratsmitglieder ebenso wie einige führende Verwaltungsfachleute im Rathaus nicht wirklich des Lesens und Schreibens kundig sind, werden dringend Vorleser gesucht!
Aufgefallen war das Manko zuletzt während einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, in welcher über den Antrag diskutiert werden sollte, die Fußgänger-Ampel (auch: Lichtzeichenanlage) in der Mittelstraße wegen der möglichen Gefährdung für Passanten dringend wieder in Betrieb zu nehmen. Eines der Ratsmitglieder hatte damit argumentiert, dass schließlich dank großzügigem Sponsoring für Infrastruktur eines der auf dem Steinbüchel bauenden Nahversorgers Geld vorhanden sei.
Nun gab es die Wortmeldung eines hochrangigen Verwaltungsfachmannes dazu, der als erstes behauptete, dass eine Ampel dort überhaupt nicht zulässig sei. Hernach gab er zum Besten, dass eine Ampelanlage an dieser Stelle auch nicht in Planung sei.
Unkommentiert blieben diese Aussagen von dem hochrangigsten aller Verwaltungsvertreter, der ebenfalls in der Ausschuss-Sitzung anwesend war.
Dabei hätten des Lesens kundigeVerwaltungs- und Ratsmitglieder durchaus feststellen können: Das stimmt nicht!
Denn die Aufstellung von Ampeln (auch= Lichtzeichenanlagen) wird u.a. in §45 STVO so geregelt:
(Zitat) (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher
Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo
30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf
sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder
Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien
(Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241
oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen
und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel
nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von
Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit
Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Aber, warum so viel lesen, wenn es doch einfacher ist, Behauptungen aufzustellen, nicht wahr, Herr W.? Schließlich sind Sie der Fachmann, die Bürger haben Ihnen gefälligst zu glauben!
Interessant sind auch die Rechenkünste des Herrn S. von der Partei mit dem dicken "C":
Die Ampel wurde vor zwanzig Jahren nur widerwillig genehmigt....
Sorry, Herr S., aber: Die Ampel steht bereits seit 1979 dort. Das sind immerhin knappe 34 Jahre!
Und weiter behauptet der Herr S.: Hier laufen sowieso alle bei "Rot" drüber...
Also, mich beispielsweise interessiert jetzt eine belegbare Statistik des Ordnungsamtes darüber, wie viele Knöllchen man an die Fußgänger dort geschrieben hat....
Herr B. von der "F-Partei" bezeichnete alles als "Märchenstunde"
Ob er damit die Beiträge seiner Vorredner meinte?
Den Vogel aber schoss nun der Herr E. von der "S-Partei" ab: (und deswegen ernennen wir ihn einmal kurzerhand zum "Schützenkönig"!!!)
Der Schützenkönig behauptete kurzerhand, eine Ampel bringt keine Verkehrssicherheit!
(Hurra, fort mit allen Ampeln von Mäcker-Heims Straßen)
Kinder lernen in Kindergarten und Schule nach links und rechts zu schauen....
(Zitiert aus dem Bericht des statistischen Bundesamtes: Die Zahl der verunglückten Kinder in Deutschland lag bei 30.676; gegenüber 2010 stieg sie um 7,2 % (28.629)
Die haben alle gelernt nach links und rechts zu schauen............
Und nun der absolute Blatt-, äh, Königsschuss aus den Ausführungen des Herrn E:
Der Apotheker Sch. will die Ampel nur für seine Apotheke!
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Und all dieses hörte sich der hochrangigste aller Verwaltungsvertreter kommentarlos an.
Aber: Er zog seine Schlüsse!
Und deswegen sucht die Stadt Meckenheim dringendst Vorleser!!!
Freiwillige können sich ab sofort im Rathaus melden!
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Ergänzend dazu könnten sich vielleicht Vor-Rechner und Vor-Schreiber bewerben??? Denn selbst damit hapert´s bei einigen der Damen und Herren! Vom Vor-Sprecher gar nicht zu reden.
AntwortenLöschenRoland Matthes
Ein Schelm, wer sich nun Böses dabei denkt!
AntwortenLöschenTrude Merl