Donnerstag, 9. Januar 2014

Wahl-Werbung? Wahl-Werbung!

Haben Sie es schon gemerkt? 
Am 26. Januar sind in Meckenheim Bürgermeisterwahlen!

Jaja, selbstverständlich haben Sie es bereits registriert. 
Jedenfalls dann, wenn Sie Leser des Buschfunks sind! (*grins* Gibt es auch Leser von anderen?)

Ein guter Freund aus Frankfurt hingegen, der uns übers Wochenende besuchte, - der war ganz erstaunt. "Ooooch,", meinte er beim Anblick der Plakate an Straßenlaternen und Zäunen, "Ihr leistet Euch drei Bürgermeister gleichzeitig? Was für ein Luxus!"
Meinen durchaus erstaunt-fragenden Blick konterte er mit dem Hinweis darauf, dass auf den Plakaten jeweils der "Bürgermeister für Meckenheim" abgebildet ist. Ob nun Reinhard Diefenbach, Dr. Brigitte Kuchta oder Bert Spilles.
Nirgendwo findet sich ein kleiner Hinweis auf den Wahltermin oder etwa die verschämte Bitte: "Wählen Sie"! vor dem Namen!


































So gesehen: Ich muß dem alten Freund Recht geben!

Mir übrigens fällt auf, dass der derzeitige Amtsverweser der Einzige ist, dessen Plakat durch das Stadtwappen geziert wird. Und ich frage mich: "Darf der das?
Aber diese Frage beantwortet mir §2 der Meckenheimer Hauptsatzung, dort steht nämlich: "Jede Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters."

Und ich stelle mir dann vor, wie er vor Drucklegung des Plakates morgens vor dem Spiegel stand und sich selbst die Genehmigung erteilte! So einfach war das.

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Übrigens, so eine Wahl kostet Geld. Zumal in Kürze die Kommunalwahlen anstehen. 
Das sind zweifelsohne Kosten, die unsere vermutlich seit Jahren chronisch überfüllte Stadtkasse den Oktober-Putschisten um den derzeitigen Bürgermeisteramtsesselbesatzer verdankt und sie, die Stadtkasse, demzufolge kräftig entlasten: Wahlbenachrichtigungen drucken und verschicken, Wahlzettel drucken, Wahlbriefe für Briefwähler verschicken, Wahlhelfer bezahlen und und und... So kann man Geld verbrennen. 
Um es einmal deutlich zu machen - seinerzeit waren es ebenfalls nur wenige Monate bis zur nächsten Kommunalwahl. Wenn eine "gedeihliche Zusammenarbeit" mit Dr. Yvonne Kempen wirklich nicht mehr möglich gewesen wäre, so hätte die CDU eine andere Kandidatin aufstellen und lediglich vier Monate warten müssen. 
Aber dem Herr von Meckenheim ging es nicht schnell genug, koste es, was es wolle!

*

Klarstellung

Damit mußte ich rechnen:
Nachdem ich mir hin und wieder die Freiheit nehme, meine Meinung zu verschiedenen Themen oder Politikern in unserer freundlichen Stadt zu äußern und es "wage", nicht unbedingt dem Mainstream zu folgen, wird mir unterstellt, ich sei lediglich das "Sprachrohr" der Bürger für Meckenheim. Insbesondere auch, weil ich jene sogar ungekürzt zu Wort kommen lasse.

Um dies hier ein weiteres Mal zu sagen:
Weder bin ich das Sprachrohr für eine Partei oder Vereinigung, noch bin ich Mitglied in einer Meckenheimer Partei oder Vereinigung.
Mein Angebot sich zu äußern, gilt allen Meckenheimern, - allen Parteien, allen Vereinen und auch allen Vereinigungen!

Insofern halte ich es mit Voltaire, der einst (sinngemäß) sagte:

Ich muß nicht Ihrer Meinung sein
aber ich werde mein Möglichstes tun,
damit Sie Ihre Meinung äußern können!

Berthold Lispel




Dienstag, 7. Januar 2014

Fernseh-Tipp im Buschfunk:

Allen interessierten Meckenheimern 
ist heute im "Dritten" die 

"Lokalzeit

aus dem WDR-Studio Bonn mit 
Modererator Ralf Henscheid 
ans Herz gelegt.

Möglicherweise überrascht uns ein heimatliches Thema...

*

Ergänzung:

Für diejenigen, die es verpasst haben, aber trotzdem  interessiert sind, findet sich der Beitrag weiterhin in der Mediathek der "Lokalzeit"

HIER

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Und auch hier möchte ich (ebenso wie beim Thema "Fürchtet sich der Goliath?") die Bürger für Meckenheim 
zu Wort kommen lassen und veröffentliche deswegen ihre Presse-Erklärung komplett und ungekürzt.


Pressemitteilung der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)
www.bürger-für-meckenheim.de/


Bürgermeisterwahl: Deutliche Kritik am Wahlleiter

BfM wendet sich an die Kommunalaufsicht

Erhebliche Zweifel hat die BfM am korrekten Verhalten des Wahlleiters der
Bürgermeisterwahl. Dieser ließ sich das Abstimmungsergebnis vorlegen, mit dem die
Mitgliederversammlung der BfM am 17. Oktober Reinhard Diefenbach als Kandidaten für
das Bürgermeisteramt festlegte. Die 47 Stimmen der 47 anwesenden Mitglieder liegen jetzt der Stadtverwaltung vor, dazu die komplette Mitgliederliste. Hierin sieht die BfM eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. 
Möglicherweise wurden hier auch Regeln des Datenschutzes verletzt. Wie kam es dazu und wie sieht die Rechtslage dazu aus?

Wahlleiter bei der anstehenden Bürgermeisterwahl ist der Erste Beigeordnete der Stadt
Holger Jung. Dieser forderte durch eine beauftragte Person telefonisch bei der BfM die
Anwesenheitsliste zur Prüfung an. Sie erhielt am 22. November die aus 11 Seiten
bestehende gelochte und geheftete Original-Anwesenheitsliste. Diese Liste ist zugleich die
Gesamt-Mitgliederliste der Wählervereinigung BfM, auf der sich die an der Versammlung
teilnehmenden Mitglieder eingetragen hatten. Der BfM-Vorsitzende Dieter Ohm wies die
Bearbeiterin bei der Übergabe darauf hin, dass diese Liste vertraulich sei und er davon
ausginge, dass sie als solche behandelt werde, z.B. keine Kopie erstellt werde. Mit der
Übergabe dieser von der Stadt Meckenheim angeforderten Liste erhielt die Verwaltung
somit zugleich die komplette nicht-öffentliche Mitgliederliste der BfM.

Diese Mitgliederliste erhielt Dieter Ohm am 5. Dezember 2013 zurück; sie war damit
insgesamt 12 Tage in den Händen der Stadtverwaltung. Bei der Entgegennahme der Liste
stellte Ohm fest, dass die Heftklammer entfernt worden war, welche die Seiten ursprünglich zusammengehalten hatte. Das Dokument war mit einer neuen Klammer neu geheftet worden, sodass sich für die BfM die Frage stellt, ob die Liste kopiert worden ist. Dazu stellte sich die Frage, warum die Liste überhaupt angefordert worden ist.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass mit den beim Wahlleiter einzureichenden Unterlagen
zwei Vertrauenspersonen an Eides statt erklären, dass das Aufstellungsverfahren für die
Wahl den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat. Damit wird generell unterstellt, dass das Wahlverfahren korrekt war. Nur für einen Ausnahmefall, wie der Gesetzgeber es durch die Formulierung „in Zweifelsfällen“ ausdrückt, ist die Vorlage weiterer Unterlagen, in diesem Falle der Anwesenheitsliste, statthaft. Ein Zweifelfall lag nicht vor; das wurde auch vom Wahlleiter nicht behauptet. Warum wurde trotzdem die Liste angefordert?
Der Gesetzgeber hat hiermit dem Wertekonflikt zwischen der Wahrung des
Wahlgeheimnisses einerseits und seinem Interesse an einer gesetzesmäßigen Durchführung des Verfahrens andererseits, Rechnung getragen. Dabei genießt die Wahrung des Wahlgeheimnisses einen ganz besonders hohen Stellenwert, der bereits auch dadurch deutlich wird, dass die Verletzung des Wahlgeheimnisses ein Straftatbestand ist.

Im konkreten Falle handelte es sich um ein Aufstellungsverfahren, bei dem es lediglich
einen Wahlvorschlag gab. Wie der Wahlleiter der Wahlniederschrift entnehmen konnte,
waren 47 stimmberechtigte Mitglieder anwesend und haben ohne Enthaltung und Gegenstimme den vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Selbst wenn es den einen oder anderen Anwesenden gegeben hätte, der nicht stimmberechtigt gewesen wäre, hätte dies auf den Wahlausgang keinen Einfluss genommen. Eine Prüfung der Wahlberechtigung ist vor diesem Hintergrund sinnwidrig. 

Die BfM hat dazu folgende Fragen:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde die Vorlage der Anwesenheitsliste
angefordert?
2. Wurden ebenfalls die Anwesenheitslisten aus den Kandidatenaufstellungen der
CDU sowie der SPD angefordert?
3. Wer hat in der Verwaltung außer Frau N.N. Einsicht in die Anwesenheitsliste
genommen?
4. Wer hat die Liste entheftet und zu welchem Zweck?
5. Wurden von der Liste Kopien gemacht?
6. Wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck?
7. Wenn ja, an wen wurden ggf. Kopien der Liste verteilt?

Da vom Wahlleiter diese Fragen nicht befriedigend beantwortet wurden und die mögliche
Verletzung des Wahlgeheimnisses ein gravierender Verstoß wäre, hat die BfM die
Kommunalaufsicht zur Prüfung eingeschaltet.


Joachim Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim





Sonntag, 5. Januar 2014

Weltkriegsschrott

Angesichts der Explosion eines Blindgängers in Euskirchen (Bericht hier) frage ich mich, ob die Gelände in Merl nun wirklich kontrolliert wurden? 

Siehe auch "apropos" im September 2013

H I E R 

*

Fürchtet sich der Goliath?

Naja.

So ganz sicher scheint sich jedenfalls die Bürgermeisteramtsesselbesatzerunterstützungstruppe (Copyright für diese Wortschöpfung: B.L.) in Meckenheim ihrer Sache nicht zu sein, da hilft man gerne mit unfairen Mitteln nach:

Im fast fußläufig erreichbaren Klein-Kino einer Nachbargemeinde lief bis vor einigen Tagen zwischen den Vorstellungen ein kurzer Werbespot für den BfM-Bürgermeisterkandidaten Diefenbach.  

Dies mißfiel!

Nämlich Meckenheimer Geschäftsleuten, die dort ebenfalls ihre Werbespot schalten.
Flugs setzte man sich mit dem Kinobetreiber in Verbindung und verkündete, dass man selbst seine Werbung zurückzöge, - falls dieser Spot nicht unverzüglich aus dem Programm genommen wird.

Für den Kinobetreiber kann so etwas eine Frage der Existenz sein:
"Nehme ich einen Spot aus dem Programm oder aber verzichte ich auf die Werbung von mehreren Betrieben". Er jedenfalls entschied sich gegen die BfM-Werbung.

Nun kann man zwar über Kino-Werbung zwei Meinungen haben. Ich beispielsweise finde sie im Zeitalter von Social-Media, facebook, Youtube, wer-kennt-wen, clipfish und anderen überholt und überflüssig. Andere mögen sie trotzdem.

In einem allerdings muss man keine zwei Meinungen haben:

Einem Geschäftsmann, der so vorgeht, dem muß gewaltig sein ängstliches Herzlein tuckern. 
Es könnte schließlich passieren, dass sich an den von ihm gewollten und gewünschten Verhältnissen in Kürze etwas ändert! 
Und so viel Demokratie? 
Nein. 
Das darf nicht sein!

Berthold Lispel


*

Ps.: Kurz als nachrichtliche Mitteilung für jenen Herrn W.+, der mich vor einger Zeit  als "prollig" bezeichnete: Ich weiß schon, - Sie haben wieder einmal weder etwas davon mitbekommen, noch haben Sie mit der Sache oder derartig ungehobelten Dingen etwas im Sinn. Weil ja Sie, trotz aller verbund-enheit,  niemals auf die gewiß vollkommen absurde Idee kämen, Ihr Geschäft oder Ihre Vereinigung mit hineinzuziehen. Nicht wahr?


**********

Nun erreichten mich hierzu einige Zuschriften.
Manche davon kurz und knapp, - so kann ich sie durchaus in der Kommentar-Rubrik unter dem Artikel stehen lassen. Jene Kommentare allerdings, in denen lediglich das Wort "Ar.......ch" oder ähnliche Beschimpfungen standen, habe ich kurzerhand gelöscht. (Bis auf eine, die habe ich nun einmal exemplarisch als Stimme für andere stehen lassen, selbst wenn die IP mir etwas anderes verrät!)
Ich denke schon, dass Sie sich durchaus soviel Zeit nehmen dürfen, ein paar Worte mehr zu verlieren. 
*

Aufgrund des Umfangs nicht in den Kommentar-Bereich passte dagegen die Zuschrift der BfM. Deswegen folgt sie hier:


Pressemitteilung der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)


Nötigung statt Wahlkampf
Meckenheimer Geschäftsleute drohen dem Kino Drehwerk in Adendorf

Der Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl in Meckenheim ist angelaufen. Aber bereits vor
Weihnachten hat er eine Form erreicht, die bisher außerhalb der Vorstellungskraft der
Wählervereinigung BfM und ihres Kandidaten Dipl.-Ing. Reinhard Diefenbach lag. Am
23. Dezember erhielt unser Vorstandsmitglied Reinhard Schiller einen Anruf von der
Firma Knorr-Werbung, die die Werbung im Kino Drehwerk in Adendorf vermarktet.
Dort lief nach dem 17. Dezember ein Werbespot für den Bürgermeisterkandidaten
Reinhard Diefenbach an. Die Agentur hatte Herrn Diefenbach vor einiger Zeit
schriftlich aufgefordert doch wieder, wie bei der letzten Bürgermeisterwahl, einen
Wahlkampfspot für das Kino zu schalten. Er wurde hergestellt und im Kino innerhalb
des Werbeblocks auch gesendet. Er ist auf unserer Internetseite zu sehen: www.bürgerfür-
meckenheim.de/.
Im oben genannten Anruf teilte Herr Pätzold von der Knorr-Werbung mit, dass sie
diesen Spot nicht mehr bringen könnten. Andere Meckenheimer Geschäftsleute, die
dort einen Spot geschaltet haben, hätten ihm gedroht, ihre Geschäftsbeziehung mit ihm
zu beenden, wenn weiter für den Kandidaten Diefenbach geworben würde. Das könne
das Drehwerk sich wirtschaftlich nicht leisten. Herr Schiller forderte eine schriftliche
Kündigung des Vertrages. Diese liegt inzwischen bei uns vor. In ihr heißt es:

Sehr geehrter Herr Diefenbach,
es geht um lhre Wahlwerbung für ,,Bürger für Meckenheim" im Drehwerk-
Kino. Wir haben inzwischen von langjährigen Werbekunden die
Rückmeldung bekommen, dass sie im Kino keine Werbung mehr schalten
wollen, wenn dort weiterhin lhr Wahlspot ausgestrahlt wird. Wir sind
selbst überrascht über diese Reaktion auf den Spot, sehen uns aber
aus ökonomischen Gründen veranlasst, lhre Werbung nicht mehr weiter
auszustrahlen.
Selbstverständlich wird lhnen keine Rechnung ausgestellt.
Herr Knorr als Kinobetreiber hat sich aus diesem Anlass entschlossen, in
Zukunft keinerlei politische Werbung mehr zu zeigen.“

Zur Bewertung aus Sicht der BFM:

Wir haben Verständnis für das Verhalten des Drehwerks, das aus ökonomischen
Gründen diesen Drohungen nachgeben will. Doch was kommt als Nächstes? Nehmen
demnächst Zeitungen keine Annoncen, Presseerklärungen und Leserbriefe von uns
an, wenn sie von anderen Inserenten mit Boykott bedroht werden? Was geschieht im
Kommunalwahlkampf im Mai? Wie kann Demokratie unter solchen Bedingungen
funktionieren? Wir fragen uns: Wem nützen diese Drohungen? Wovor haben die Täter
Angst?
Kein Verständnis haben wir dafür, dass im Meckenheimer Wahlkampf mit Mitteln
gearbeitet wird, die in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen haben.
Die BfM legt Wert darauf, dass der Bürger hierzu alle Informationen erhält, die ihm
ermöglichen, Recht und Unrecht zu unterscheiden.

Joachim Behne, Pressesprecher Bürger für Meckenheim


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Soweit dies.
Ich habe mich auch deswegen deswegen zur kompletten Veröffentlichung dieser Pressemitteilung entschieden, weil der Betreiber des Kinos heute, also am 9.Januar 2014, in der lokalen Presse verkündet, er habe sich keinesfalls "genötigt" gefühlt, sondern den Werbespot letzten Endes aus eigenem Antrieb abgesetzt. Möglicherweise hätte er gut daran getan, sich sein "Kündigungsschreiben" (liegt mir im Original vor) vorher noch einmal durchzulesen.

Sicherlich ist es naiv und voreilig, den Vorgang in irgendeiner Weise strafrechtlich mit Worten wie "Nötigung" oder "Täter" zu bewerten.

Andererseits zeigt die Stellungnahme des Kinobetreibers aber, dass es zwar sympathisch, aber ebenso naiv von den BfM ist, ihn aus Rücksicht und Verständnis für seine Situation zu schonen. Tatsache ist: Er hatte einen Vertrag mit der BfM, er hat den Spot im Vorfeld gesehen und ihn akzeptiert. Die BfM hätte auf Erfüllung des Vertrages bestehen sollen.

Insofern kann ich demjenigen Leser, der mir schrieb "Willkommen in den politischen Realitäten" nur zustimmen!

B.L.