Eine weitere Zuschrift zum Thema "Hurra" (hier zu lesen) erreichte mich von Wolfgang Amberg:
(Auch diesen Beitrag musste ich aus Platzgründen hierhin verschieben)
Sehr geehrter Herr Lispel,
mit großem Vergnügen lese ich immer wieder Ihren Blog und stelle
fest, dass öfters Eiter herausquillt, wenn Sie den Finger in die
Meckenheimer Wunden legen.
Zu Ihrem Beitrag, den Sie zur nächtlichen Stunde unter der Überschrift "Hurra..." eingestellt haben, muss jedoch ein Einwurf gemacht werden. Sie führen u.a. aus:
"Schließlich
habe man seit der Kommunalwahl 2009 nichts mehr gegen die Ansiedlung
der beiden Lebensmittelmärkte unternommen. AHA!
Stimmt, wir denken..."
Das Wort "Stimmt" löst bei mir das Empfinden aus, sie würden mit
dieser Aussage der CDU übereinstimmen oder diese zumindest als richtig
einschätzen.
Der Sachverhalt stellt sich aber wohl anders dar. Der hiesige
Bürgermeister hat gegen die Ansiedlung von ALDI noch mindestens bis 2011
gekämpft - möglicherweise im Auftrag einer Mehrheit im Stadtrat, denn dahinter versteckt er sich ja stets,
bzw. kann sich dahinter verstecken. Wann welche Beschlüsse gefasst
wurden, ist bedauerlicherweise aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit des
Verfahrens nicht feststellbar. Man kann aber sehr wohl dokumentieren,
wann die Stadt Meckenheim den Rechtsstreit gegen ALDI verloren hat.
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Datum: 29.04.2011
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 7
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 7 A 45/09
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 3. September 2001 festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten von § 34 Abs. 3 BauGB am 20.7.2004 verpflichtet war, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 3. August 2001 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 5, Flurstücke 81, 45 und 46 positiv zu bescheiden.
Dieses vom Oberverwaltungsgericht Münster ausgesprochene Urteil enthielt folgende weitere Würdigung:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Obwohl Revision nicht zugelassen war, wollte die Stadt Meckenheim
die Revision zum Bundesverwaltungsgericht erstreiten. Ein höchst
unsinniges Verhalten, das dann in der Folge auch sang- und klanglos von
der Tagesordnung verschwand.
Deutlich ist aber der Satz:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Niemand hat bis heute nachgefragt, ob und ggf. in welcher Höhe von der
Stadt Meckenheim Geldmittel (Steuergelder!) in diesem Zusammenhang
aufgewendet worden sind.
Mögliche Kosten wurden in den Haushalten offenbar unter dem Sachkonto 5431070 versteckt, wo ausser Gerichtskosten auch Sachverständigenkosten zusammengerechnet werden.
So etwa Haushaltsentwurf 2013:
Die Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten werden für alle Fachbereiche der Verwaltung im Bereich der Verwaltungsführung etatisiert. Der Ansatz teilt sich wie folgt auf:
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
FB 10 - 1.000 Euro
FB 20 - 2.500 Euro
FB 32 - 15.000 Euro
FB 50 - 800 Euro
FB 51 - 500 Euro
FB 61 - 30.000 Euro
FB 63 - 15.000 Euro
FB 66 - 3.500 Euro
Co-Dez. 2.500 Euro
Der erhöhte Ansatz im FB 32 resultiert aus einem aktuellen Streitwertverfahren in aufgeführter Höhe.
Hohe Aufwendungen entstehen also vor allem im Fachbereich 61-
Stadtplanung, Liegenschaften und im Fachbereich 63 -
Bauordnung, Denkmalpflege.
Deutlich wird, der Bürgermeister selbst hat keinen entsprechenden
Haushaltstitel, vielmehr werden die Kosten immer den Fachbereichen
zugewiesen.
Das für einen nicht mehr vorhandenen Co-Dezernenten noch ein Ansatz
von 2.500 Euro vorgehalten wird, kann sicher als Schönheitsfehler im
Haushaltsentwurf angesehen werden.
Die Aussage der CDU, man habe seit der Kommunalwahl nichts mehr gegen die Ansiedlung beider
Lebensmittelmärkte unternommen, ist schlicht falsch. Nachweislich wurde
zumindest noch bis in die zweite Hälfte des Jahres 2011 gegen die
Ansiedlung von ALDI gekämpft.
Vielleicht beschäftigen Sie sich mit Ihrer Aussage "Stimmt..." nochmals kritisch?
Herzliche Grüße,
Ihr Wolfgang Amberg
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Hallo, Herr Amberg!
Zuerst einmal: Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Es passiert mir relativ selten, dass ich auf meinem Blog einen Beitrag kommentieren darf, - um so mehr freue ich mich!
Alleine aus dem Wort "STIMMT" eine Zustimmung zu dem Gerede des Herrn Bürgermeisteramtsesselbesatzers oder seines rechten Stimmbands Sosalla herauszulesen, finde ich übertrieben. Aus dem Kontext heraus sollte sich durchaus ersehen lassen, dass dies eher ironisch gemeint ist.
Nicht von ungefähr schließe ich mit den Worten: "Schön, dass es in Meckenheim auch Menschen mit gutem Gedächtnis gibt!"
Menschen mit "schlechtem Gedächtnis" gibt es in Meckenheim genügend, wobei mir sofort wieder jener Herr Sosalla einfällt, der -von seiner Partei unwidersprochen- dauernd vergißt, dass er NICHT gewählt ist, sondern lediglich als Nachrücker im Stadtrat hocken darf. Schließlich unterschreibt er das Flugblatt als "Ihr Vertreter im Rat".
Aber es gibt ebenso einige Herrschaften, die nun ganz unverfroren das Programm von Frau Dr. Kempen kopieren und/oder kopieren wollen, - aber seinerzeit sehr laut herumtrompeteten, dass man mit ihr, bzw ihrem Programm unter keinen Umständen mehr arbeiten könne. Hier bitte clicken finden sich übrigens die Namen sämtlicher damaliger Ratsvertreter, die für die Abwahl der Bürgermeisterin Kempen stimmten. Auffällig: Beispielhaft geht der GRÜNE voran! (Vermutlich ist dies lediglich dem Alphabet geschuldet!?)
Ich grüße Sie aus dem weißen Haus und hoffe, dass Sie auch weiterhin treuer Leser (und Kommentator) bleiben.
Berthold Lispel
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